Wirtschaft

Es wird um Mithilfe in der Wirtschaft gebeten. Dazu gibt es in der Wirtschaft an der Anschlagtafel eine Liste. Nähere Auskünfte erteilt euch der Wirtschaftsführer. Es gilt Selbstbedienung. Bitte vor Verlassen des Vereinsheimes Geschirr wieder abräumen. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden. Für Nichtraucher steht die Pergola zur Verfügung. Die Hunde dürfen auf die Terrasse und in die Pergola mitgenommen werden, in der Hütte sind sie nicht erlaubt.

Auslauf

Links und rechts entlang der Zufahrt dürfen sich die Hunde lösen, jedoch nicht auf dem Grünstreifen entlang der Autobahn! Ab dem Umkehrplatz bis zum Trainingsplatz herrscht Leinenpflicht. Der Welpenplatz ist nicht als Auslauf zu verwenden. Robidog benutzen!

Ausbildungskurse

Der Hundesportverein Satteins-Walgau bietet folgende Ausbildungskurse:

  • Welpenkurse
  • Junghundekurse
  • Anfängerkurse
  • Fortgeschrittenenkurse
  • Sportler in BgH Sch-H und Fährte
  • Agility-Anfängerkurse
  • Agility-Fortgeschrittene
  • Sportler in Agility

Die Kurse werden von diplomierten Trainern der Vorarlberger Hundeverbandskörperschaft (VHV) geleitet. Für alle Mitglieder des Hundesportvereins Satteins-Walgau, die sich für den Hundesport entschließen und an Prüfungen und Turnieren teilnehmen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, unter Anleitung zu trainieren. Mitglieder, die an keinen Prüfungen und Turnieren teilnehmen möchten, dürfen nach Absprache des dort befindlichen Ausbilders selbstständig auf dem Trainingsgelände üben (gilt nicht für den Agility-Platz). Außerhalb der Trainingszeiten dürfen Mitglieder jederzeit auf dem Trainingsgelände üben.

Training

Um einen reibungslosen Trainingsverlauf zu gewährleisten, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Ebenso ist den Anweisungen des Ausbildungspersonals Folge zu leisten. Beim Spiel mit dem Hund ist das Werfen von Spielzeug in Richtung Autobahn nicht erlaubt!

Allgemeines

Parkmöglichkeit besteht auf der linken Seite entlang der Zufahrt bis zum Vereinsheim. Ab dem Vereinsheim ist das Parken nur für Wirtschafts- und Ausbildungspersonal erlaubt (Hinweisschilder beachten). Außerhalb des Wildzaunes entlang des Radwegs herrscht absolutes Parkverbot.

Die Hunde dürfen auf der Terrasse keinen behindern und müssen sich ruhig verhalten. Erbricht oder löst sich ein Hund, muss dies vom Hundehalter selbst entfernt und/oder gereinigt werden. Die Hunde müssen vor und nach dem Training ordentlich versorgt sein. Wenn keine Möglichkeit besteht, den Hund im Auto zu lassen, kann der Hund an einem dafür vorgesehenen Haken bzw. Baum angebunden werden. Es ist nicht erlaubt, den Hund am Holzzaun anzubinden. Es besteht die Möglichkeit, den Hund in den Hundeboxen zu verwahren.

Haftung

Eltern sind verpflichtet, ihre unmündigen Kinder zu beaufsichtigen und ihnen den Umgang mit Hunden beizubringen. Kindern ist der Aufenthalt bei den Hundeboxen und den angebundenen Hunden verboten! Die Benutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Sicherheit der Kinder dürfen die Trainingsgeräte auf den Ausbildungsplätzen (Welpen-, Begleithunde- und Agilityplatz) nicht als Spielgeräte verwendet werden. Eltern haften für ihre Kinder.

Der Hundesportverein Sattein-Walgau übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die an oder durch mündige oder unmündige Personen hervorgerufen werden oder entstehen. Für Schäden, die durch Hunde verursacht werden, übernimmt der Hundehalter die Haftung. Ebenso verpflichtet sich der Hundehalter, den Hundesportverein Sattein-Walgau von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, wenn Dritte durch seinen Hund geschädigt werden.